Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchungsbestimmungen
Das Wichtigste in Kurze:
• In den Preisen sind keine Skiliftabonnemente eingeschlossen
• Keine Haftung für Unfalle wahrend des Unterrichts bzw. Anlasses
• Versicherung ist Sache des Teilnehmers
• Unterricht wird vorgängig bezahlt, bzw. die Kreditkarte belastet
• Bei einer Annulation gilt die Rückerstattung der Allgemeinen Buchungsbestimmungen
• Gruppenunterricht und Academy finden bei jedem Wetter statt. Falls die Skigebiete geschlossen sind, wird für die Jugendlichen ein Alternativprogramm angeboten.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt entweder via Telefon, E-Mail, einem Besuch im Buro oder per Online Buchung über primemountain.skischool.shop.
Nach Erhalt lhrer Anmeldung bestätigen wir diese per E-Mail oder verbal. Somit gilt die Buchung als verbindlich und die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) als akzeptiert.
Da Angebote und Kurse ausgebucht sein können, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.
lhre Personalien werden von uns, für Dritte nicht einsehbar, in unserer Kundendatenbank abgelegt. lhre Verwendung beschränkt sich ausschließlich auf die geschäftlichen Tätigkeiten (Information für Kurse, Rucksprachen/Feedbacks, Versand Newsletter).
Bezahlung
Die Kosten für das gebuchte Angebot sind vor Tour- oder Kursbeginn zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen müssen um gehend per Kreditkarte oder Bar bezahlt werden.
Ein nicht rechtzeitiger Zahlungseingang gilt als Rucktritt vom Vertrag durch den Kunden und ist kostenpflichtig, gemäß den Stornierungsbedingungen.
Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR
BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte
senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.
Stornierungsbedingungen
Bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden werden folgende Kosten verrechnet:
4 bis 7 Tage vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr van Fr. 50.-
2 bis 3 Tage vor Kursbeginn: 50% des Pauschalpreises
24 bis 48 Stunden vor Kursbeginn: 80% des Pauschalpreises
Bei einem Rucktritt von weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn werden die vollen Kurskosten verrechnet.
Bei vorzeitigem Abbruch während eines Kurses durch einen Teilnehmer wird nichts zurückerstattet. Weiter behalten wir uns vor, einen Kurs bei ungenügender Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen, wobei sämtliche von angemeldeten Personen bezahlte Betrage vollumfänglich zurückerstattet werden.
Bei größeren Buchungen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseannullationskosten-Versicherung.
Bei extremen äußeren Verhältnissen (z.B. Skigebiet geschlossen wegen Sturm, sehr große Lawinengefahr, etc.) bieten wir ein Alternativprogramm an (siehe "Programmänderung"). Falls es nicht möglich ist, ein solches Programm anzubieten, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.
Stornierungsbedingungen Pauschalangebote
Abweichend zu obenstehenden Rucktrittklauseln gelten für Pauschalangebote (u.a. 2 Tage Bike Genuss, Bike Weekend, Pauschalreise für aktive Familienferien, Bike-Yoga-Weekend, alle Angebote die in Kombination mit einer Hotelübernachtung gebucht werden) folgende Kriterien:
• Stornierung
Wird das Angebot schriftlich bis 14 Tage vor dem Anreisetag annulliert, kbnnen 100% des Betrages ruckerstattet werden. Bis 7 Tage vor dem Anreisetag werden 60% verrechnet.
Spätere Absagen erhalten keine Reduktion mehr und das Angebot wird voll umfanglich verrechnet.
• Durchführung der Aktivitäten
Mit Buchung dieses Angebotes ist die Teilnahme an den beinhalteten Aktivitäten wahrend der gebuchten Aufenthaltsdauer möglich. Eine Teilnahme an den Aktivitäten vor oder nach den gebuchten Aufenthaltsdaten ist ausgeschlossen.
Nicht wahrgenommene oder nicht besuchte Aktivitäten werden nicht zurückerstattet. Einzige Ausnahme ist, wenn
die Aktivität nicht durchgeführt werden kann wegen extremen äußeren Verhältnissen (z.B. Lifte geschlossen wegen Sturm, sehr große Lawinengefahr, etc.) oder höhere Gewalt. In diesen Fallen erhalt der Kunde einen Gutschein für einen späteren Besuch der entsprechenden Aktivität.
Versicherung
Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet und verantwortlich für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen, wobei neben einer obligatorischen und für die entsprechende Aktivität gültigen Unfall- und Krankenversicherung eine Reiseannullationskosten-Versicherung ausdrücklich empfohlen wird. Weiter empfehlen wir die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsfluggesellschaft REGA als Ganner, da diese Mitgliedschaft einen Versicherungsschutz hinsichtlich Rettungs- und Bergungskosten beinhaltet.
Rechtliche Fragen/Haftung/Schadenersatz
Als qualifizierte Schneesportlehrer & Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis managen wir das Risiko in den Bergen professionell. Trotz entsprechender Professionalität und Sorgfalt können bei einer draußen in der Natur stattfindende Aktivität nie sämtliche Risiken ausgeschlossen werden. Durch lhre Buchung anerkennen Sie verbleibende Restrisiken und Gefahren und verzichten auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter.
Programmänderungen
Als in der Natur stattfindende Tätigkeiten sind Aktivitäten in den Bergen den meteorologischen Einflüssen ausgesetzt, was einerseits ein Teil der Faszination ausmacht, andererseits kurzfristige Programmänderungen mit sich bringen können. Da her nehme wir uns das Recht, solche Programmänderungen bei entsprechenden Verhältnissen zu machen, wobei wir stets bemüht sind, ein adäquates Programm zusammenzustellen. (bei ausfallendem Gruppenunterricht z.B. Klettern in der Halle, Eislaufen, lglu bauen etc.)
Allfällige Mehrkosten gehen dabei vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.
Gerichtsstand
Für alle Streitfalle sind ausschließlich Schweizer Gerichte zuständig, und zwar unabhängig der Nationalität der Teilnehmer sowie als auch des Schadensort. Gerichtsstand ist Engelberg.