Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbestimmungen

Das Wichtigste in Kurze:

• In den Preisen sind keine Skiliftabonnemente eingeschlossen

• Keine Haftung für Unfalle wahrend des Unterrichts bzw. Anlasses

• Versicherung ist Sache des Teilnehmers

• Unterricht wird vorgängig bezahlt, bzw. die Kreditkarte belastet

• Bei einer Annulation gilt die Rückerstattung der Allgemeinen Buchungsbestimmungen

• Gruppenunterricht und Academy finden bei jedem Wetter statt. Falls die Skigebiete geschlossen sind, wird für die Jugendlichen ein Alternativprogramm angeboten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt entweder via Telefon, E-Mail, einem Besuch im Buro oder per Online Buchung über primemountain.skischool.shop.

Nach Erhalt lhrer Anmeldung bestätigen wir diese per E-Mail oder verbal. Somit gilt die Buchung als verbindlich und die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) als akzeptiert.

Da Angebote und Kurse ausgebucht sein können, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

lhre Personalien werden von uns, für Dritte nicht einsehbar, in unserer Kundendatenbank abgelegt. lhre Verwendung be­schränkt sich ausschließlich auf die geschäftlichen Tätigkeiten (Information für Kurse, Rucksprachen/Feedbacks, Versand Newsletter).

Bezahlung

Die Kosten für das gebuchte Angebot sind vor Tour- oder Kursbeginn zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen müssen um­ gehend per Kreditkarte oder Bar bezahlt werden.

Ein nicht rechtzeitiger Zahlungseingang gilt als Rucktritt vom Vertrag durch den Kunden und ist kostenpflichtig, gemäß den Stornierungsbedingungen.

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR

BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte

senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

Stornierungsbedingungen

Bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden werden folgende Kosten verrechnet:

4 bis 7 Tage vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr van Fr. 50.-

2 bis 3 Tage vor Kursbeginn: 50% des Pauschalpreises

24 bis 48 Stunden vor Kursbeginn: 80% des Pauschalpreises

Bei einem Rucktritt von weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Bei vorzeitigem Abbruch während eines Kurses durch einen Teilnehmer wird nichts zurückerstattet. Weiter behalten wir uns vor, einen Kurs bei ungenügender Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen, wobei sämtliche von angemeldeten Personen bezahlte Betrage vollumfänglich zurückerstattet werden.

Bei größeren Buchungen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseannullationskosten-Versicherung.

Bei extremen äußeren Verhältnissen (z.B. Skigebiet geschlossen wegen Sturm, sehr große Lawinengefahr, etc.) bieten wir ein Alternativprogramm an (siehe "Programmänderung"). Falls es nicht möglich ist, ein solches Programm anzubieten, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.

Stornierungsbedingungen Pauschalangebote

Abweichend zu obenstehenden Rucktrittklauseln gelten für Pauschalangebote (u.a. 2 Tage Bike Genuss, Bike Weekend, Pauschalreise für aktive Familienferien, Bike-Yoga-Weekend, alle Angebote die in Kombination mit einer Hotelübernach­tung gebucht werden) folgende Kriterien:

• Stornierung

Wird das Angebot schriftlich bis 14 Tage vor dem Anreisetag annulliert, kbnnen 100% des Betrages ruckerstattet werden. Bis 7 Tage vor dem Anreisetag werden 60% verrechnet.

Spätere Absagen erhalten keine Reduktion mehr und das Angebot wird voll umfanglich verrechnet.

• Durchführung der Aktivitäten

Mit Buchung dieses Angebotes ist die Teilnahme an den beinhalteten Aktivitäten wahrend der gebuchten Aufent­haltsdauer möglich. Eine Teilnahme an den Aktivitäten vor oder nach den gebuchten Aufenthaltsdaten ist ausge­schlossen.

Nicht wahrgenommene oder nicht besuchte Aktivitäten werden nicht zurückerstattet. Einzige Ausnahme ist, wenn

die Aktivität nicht durchgeführt werden kann wegen extremen äußeren Verhältnissen (z.B. Lifte geschlossen wegen Sturm, sehr große Lawinengefahr, etc.) oder höhere Gewalt. In diesen Fallen erhalt der Kunde einen Gutschein für einen späteren Besuch der entsprechenden Aktivität.

Versicherung

Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet und verantwortlich für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen, wobei neben einer obligatorischen und für die entsprechende Aktivität gülti­gen Unfall- und Krankenversicherung eine Reiseannullationskosten-Versicherung ausdrücklich empfohlen wird. Weiter empfehlen wir die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsfluggesellschaft REGA als Ganner, da diese Mitglied­schaft einen Versicherungsschutz hinsichtlich Rettungs- und Bergungskosten beinhaltet.

Rechtliche Fragen/Haftung/Schadenersatz

Als qualifizierte Schneesportlehrer & Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis managen wir das Risiko in den Bergen professionell. Trotz entsprechender Professionalität und Sorgfalt können bei einer draußen in der Natur stattfindende Aktivität nie sämtliche Risiken ausgeschlossen werden. Durch lhre Buchung anerkennen Sie verbleibende Restrisiken und Gefahren und verzichten auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber dem Ver­anstalter.

Programmänderungen

Als in der Natur stattfindende Tätigkeiten sind Aktivitäten in den Bergen den meteorologischen Einflüssen ausgesetzt, was einerseits ein Teil der Faszination ausmacht, andererseits kurzfristige Programmänderungen mit sich bringen können. Da­ her nehme wir uns das Recht, solche Programmänderungen bei entsprechenden Verhältnissen zu machen, wobei wir stets bemüht sind, ein adäquates Programm zusammenzustellen. (bei ausfallendem Gruppenunterricht z.B. Klettern in der Halle, Eislaufen, lglu bauen etc.)

Allfällige Mehrkosten gehen dabei vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.

Gerichtsstand

Für alle Streitfalle sind ausschließlich Schweizer Gerichte zuständig, und zwar unabhängig der Nationalität der Teilnehmer sowie als auch des Schadensort. Gerichtsstand ist Engelberg.